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AGB


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BBF (ab 01.02.2021)

1. Gegenstand und Geltungsbereich
Zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen als Bestandteil eines jeden Vertrages
zwischen der BBF Bike GmbH, Carenaallee 8, 15366 Hoppegarten (im Folgenden: BBF)
und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) sowie auch deren Rechtsnachfolgern erfolgt
der Verkauf und die Lieferung der Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte bis
zu dem Tage, an dem neue Bedingungen erscheinen.
Mit der Bestellung (per Online, Fax, Telefon etc.) und Annahme der Lieferung erkennt
der Kunde die Verkaufs- und Lieferbedingungen und Preisstellung an, deren Erhalt per
Unterschrift auch mit der Katalogübergabe bestätigt wird. Entgegengesetzte Bedingungen
des Kunden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BBF. Alle
Zusagen oder Abmachungen des Verkaufspersonals der BBF bzw. von deren Außendienstmitarbeitern
sind für den Kunden nur nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch zeichnungsberichtigte Personen rechtswirksam.
Im Falle falscher Angaben in Preislisten, Katalogen oder im Online-Händler-Shop „b2b.bbf-bike.de“, sowie durch fehlerhafte Berechnung behält sich die BBF ausdrücklich die Berichtigung
bzw. Nachberechnung vor. Falls eine nach Erteilung des Auftrages eingezogene
Erkundigung über die Vermögensverhältnisse des Kunden nicht genügt, so wird der
Auftrag als aufgehoben betrachtet, wenn der Kunde den Wert der Ware vor Ausführung
nicht sicherstellt.


2. Preise
Die Preise sind freibleibend und unverbindlich, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
wenn keine anderen Bedingungen vereinbart wurden. Bei Sonderbestellungen
von nicht im BBF-Programm gelisteten Produkten können, da diese Artikel einer separaten
Beschaffung unterliegen und per Handrechnung berechnet werden, individuelle
Rabatte nicht berücksichtigt und abgezogen werden. Aktuelle Preise sind immer
im Online-Händler-Shop für jeden Kunden individuell erkennbar. Bei Preiserhöhungen des Herstellers
werden diese weitergegeben, sodass die Katalogpreise überholen sein können und im
Laufe des Jahres nicht mehr korrekt sind.


3. Datenschutz
Aufgrund einer Forderung aus der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sind wir, die BBF BIKE GMBH, Carenaallee 8 15366
Hoppegarten, verpflichtet, Sie nach Artikel 13 der DSGVO ausführlich über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten auf unserer Webseite (nachfolgend nur noch Daten
genannt) aufzuklären. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach! Nachfolgend
erläutern wir, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche
Rechte Sie diesbezüglich haben. Die BBF weist darauf hin, dass sämtliche kundenbezogenen
Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und bearbeitet
werden. Die BBF verwendet diese Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-
und Faxnummer, Kontoverbindung und Geschäftszahlen) gemäß den Bestimmungen
des deutschen Datenschutzrechtes.


3.1 Datenerhebung
Wir erheben Daten beim Anbahnen, beim Abschluss, beim Abwickeln und beim Rückabwickeln
eines Kaufvertrages. Diese Daten werden von uns erhoben, gespeichert und
verarbeitet. Ihr Besuch auf unseren Webseiten wird protokolliert. Erfasst werden im
Wesentlichen die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der
Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten.
Ein Personenbezug ist uns im Regelfall nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.


3.2 Datenverwendung und -weitergabe
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z.B. durch ein Kontaktformular, bei einer
Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z.B. Ihr Name und Ihre Adresse oder Ihre E-Mail-
Adresse), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet,
zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das
mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung
der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten
nur an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir
Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass
wir dazu gesetzlich verpflichtet waren oder Sie uns vorher Ihre Zustimmung gegeben
haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleister
in Anspruch nehmen, werden die Vertragsverhältnisse nach den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt.


3.3 Einwilligung und Widerruf
Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können sie diese jederzeit
wieder löschen lassen. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von
einer Kündigung/einem Widerruf bzw. von einer Löschung nicht berührt.
Speicherdauer.
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden
nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden.
Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die
Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahre betragen.


3.4 Verwendung von Cookies
Um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter
Funktionen zu ermöglichen, verwenden wir auf verschiedenen Seiten sogenannte
Cookies. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt
werden. Einige der von uns verwendeten Cookies werden nach dem Ende der Browser-
Sitzung, also nach Schließen Ihres Browsers, wieder gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies).
Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen uns oder unseren
Partnerunternehmen, Ihren Browser beim nächsten Besuch wieder zu erkennen (persistente
Cookies). Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von
Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme
von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme
von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.


3.5 Kundenkonto
Wenn Sie ein Händlerkonto eröffnen, willigen Sie damit ein, dass Ihre Bestandsdaten
wie zum Beispiel Name, Adresse und Ihre E-Mailadresse sowie Ihre Nutzungsdaten
(Benutzername, Passwort) gespeichert werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, mit
Ihrer E-Mailadresse oder Ihrer Kundennummer sowie Ihrem persönlichen Passwort bei
uns zu bestellen.


3.6 Google Analytics
Einige unserer Webseiten nutzen zur Webanalyse Google Analytics. Dies ist eine Dienstleistung
der Google Inc. (“Google”) Google Analytics verwendet “Cookies”. Die durch den
Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich
Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort
gespeichert. Google beachtet die Datenschutzbestimmungen des “US-Safe-Harbor-
Abkommens” und ist beim “Safe Harbor-Programm” des US-Handelsministeriums
registriert. Google wird diese Informationen nutzen, um Ihre Nutzung der Website
auszuwerten, um Reports über die Website-Aktivitäten für uns zusammenzustellen und
um weitere mit der Website-Nutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen
an uns zu erbringen. Google wird diese Informationen auch gegebenenfalls an
Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten
im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten
von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine
entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch
darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser
Website voll umfänglich nutzen können. Wenn Sie nicht wünschen, dass Informationen
über Ihren Webseiten-Besuch an Google Analytics übermittelt werden, haben Sie die
Möglichkeit, für Ihren Browser ein “Deaktivierungs-Add-On” https://tools.google.com/
dlpage/gaoptout?hl=de) zu installieren. Außerdem haben wir Einstellungen vorgenommen,
wonach Google Analytics den letzten Teil der IP-Adressen der Besucher unserer
Website löscht. Damit kommen wir auch hier nicht in den Besitz von Daten, die für uns
Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.


3.7 Ihre Rechte, Auskunft
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden
oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung
hin die Löschung oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen oder die notwendigen Korrekturen
vornehmen (soweit dies nach dem geltendem Recht möglich ist). Auf Wunsch
erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über
Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von
Daten wenden Sie sich bitte per E-Mail an datenschutz@bbf-bike.de.


4. Lieferungen/Erfüllungsort/Bestellfristen
Die Lieferung erfolgt ab Lager der BBF an die vom Kunden angegebene Rechnungs- und
Liefer-adresse, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen. Alle genannten
Lieferfristen sind als ungefähre Termine zu verstehen. Die Lieferzeit wird nach bestem
Vermögen eingehalten. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund verzögerter Auslieferung
oder nicht möglicher Auslieferung ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die auf
Verschulden der BBF-Vorlieferanten zurückgehen bzw. auf dem Transportwege entstehen,
entbinden die BBF für die Zeit der Verzögerung von den Lieferterminen. Die Verpflichtung
des Käufers zur Warenabnahme bleibt jedoch bestehen. Die Verkaufspreise
verstehen sich ab Lager-BBF. Die BBF liefert mit einer Frachtpauschale von 9,95 € netto
pro Lieferung frei Empfänger bei einem Rechnungswert ab 50,00 € netto. Bei einer Liefersumme
unter 50,00 € netto (nicht Auftragswert) bringt die BBF einen Mindermengenzuschlag
in Höhe von 5,00 € netto in Anrechnung. Des Weiteren berechnet die BBF eine
pauschale Beteiligung an der Transportversicherung, Maut und Verpackung in Höhe von
4,95 € netto pro Fahrzeug. Des Weiteren erhebt die BBF eine anfallende Sonderfracht
für E-Bikes von 4,95 € netto und zusätzlich für übergroße oder mehrspurige Fahrräder von 4,95 € netto pro Rad.
Die Frachtpauschale gilt für die einzelne Bestellung. Sollten Nachbestellungen eventuell
auch am gleichen Tag erfolgen, behält sich die BBF vor, die neu anfallenden Frachtpauschalen
zu berechnen, falls es logistisch zu einem neuen Liefervorgang kommt. Bei einer
Bestellung von einem Akku über 100Wh wird die Sendung zu einem Gefahrguttransport
und wir erheben dafür eine Gefahrgut-Pauschale von 14,95 € netto pro Akku. Sollten
höhere Kosten entstehen, da mehrere Packstücke geschickt werden müssen oder sich
der Erfüllungsort im Ausland befindet, behält sich die BBF vor die entstehenden Mehrkosten
zu berechnen.
Die Versicherungs-, Maut- und Verpackungspauschale in Höhe von 4,95 € netto pro
Fahrzeug bleibt davon unberührt. Bei Expresslieferungen, Inselzustellungen oder
Auslandslieferungen werden die tatsächlichen Frachtkosten weiterberechnet. Bei terminlich
verbindlich abgestimmter Anlieferung einer Nachnahmelieferung oder vereinbartem
Barzahler-Status des Kunden ist der Kunde für entsprechende Zahlungsfähigkeit
der avisierten Summe verantwortlich. Im Falle einer durch Zahlungsunfähigkeit eintretenden
Waren-Retoure werden dem Kunden sämtliche entstandenen Kosten weiterberechnet,
mindestens jedoch die doppelt entstandenen pauschalen Anfahrkosten. Gleiches gilt, wenn der Kunde längere Schließzeiten (z.B. Betriebsferien) vornimmt, die BBF nicht informiert, eine Zustellung nicht möglich ist und somit eine Waren-Retoure und BBF unnötige Kosten der BBF entstehen.
Der Transport geschieht in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch
bei frachtfreien Sendungen. Mehrkosten für Eil- und Expressgüter werden zusätzlich
in Rechnung gestellt. Versandvorschriften können von der BBF nicht berücksichtigt
werden. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Verpflichtung
für billigste Verfrachtung. Etwaige Nebenkosten (wie Rollgeld) sind vom Kunden zu tragen.
Bei Frei-Haus-Lieferungen können diese Kosten, falls sie vom Kunden zusätzlich an
einen Dritten bezahlt werden, nicht von der BBF zurückgefordert werden. In allen Fällen,
in welchen bei Bestellungen nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben
sind, wird derselbe nach bestem Ermessen, ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste
Verfrachtung bewirkt. Für alle Aufträge behält sich die BBF vor, die Auslieferung im
Paketversand oder per Spedition vorzunehmen. Kosten für Selbstabholer werden nicht
vergütet. Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden. Fälle höherer Gewalt oder unvorhergesehener
Hindernisse entbinden die BBF von den Lieferungen bzw. Lieferfristen. Bei unseren gedruckten Katalogen können sich leider Irrtümer einschleichen und Änderungen (auch Preisänderungen) ergeben. Dieses behalten wir uns vor. Keine Gewähr für Druckfehler.


5. Verpackungen
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie
in deutsches Recht um. Es ersetzt ab 01.01.2019 die Verpackungsverordnung und
regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und die Verwertung
von Verpackungsabfällen.
Händler sind dazu verpflichtet, Versandverpackungen, Umverpackungen und andere
vom Versand betroffene Verpackungen zurückzunehmen. Darauf möchten wir Sie hinweisen,
dass wir Sie beim Verwerten oder beim ordnungsgerechten Entsorgen gern unterstützen.
Zur Verminderung von Verpackungen haben wir außerdem in Berlin und Umland
ein wiederverwendbares Kisten-System eingeführt. Dies funktioniert so: Sie erhalten Ihre
Ware (Berlin/Umland) in einer wiederverwendbaren Plastikbox und packen die Ware im Laden aus. Die Kiste
wird wieder mitgenommen und kein Verpackungsmüll entsteht. Es ist ebenso möglich
(gegen einen kleinen Pfandbetrag) eine Kiste zum Tausch bei Lieferung im Laden zu behalten.


6. Beanstandungen/Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und, wenn sich ein sofort
erkennbarer Mangel zeigt, diesen der Spedition bzw. dem Lieferfahrer und dann
der BBF spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Ware unter
Angabe der Rechnungsnummer schriftlich per BBF-Vordruck anzuzeigen. Gleiches gilt
für Falschlieferungen oder Mindermengen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als
mangelfrei angenommen. Die Ansprüche aus Mängeln verjähren in allen Fällen entsprechend
der gesetzlichen Regelung. Versteckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung
geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht beträgt entsprechend der gesetzlichen
Regelung 24 Monate bei Neuware. Für durch den Innendienst der BBF durch
telefonische Auslösung oder Fax-Übertragung eines Reklamationsbogens gemeldete
fehlerhafte Lieferungen, leistet die BBF, im Falle der Anerkennung, nach ihren Möglichkeiten
Ersatz, bessert nach oder vergütet anteilmäßig. Die BBF übernimmt keine kostenfreien
Reparaturen an Ihrem bei uns gekauften Fahrrad/E-Bike, sofern diese außerhalb von 6 Monaten
liegen.
Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Verkaufsdatum eines E-Bike´s muss der Händler sich direkt
an den Herstellerservice des E-Bike Antriebherstellers wenden (siehe Katalog Seite …).
Die BBF dient hier nicht als Ansprechpartner, da die BBF nach 6 Monaten keine Kulanzentscheidung
fällen kann.
Sollte die BBF an einem reklamierten Fahrrad keine Fehler feststellen oder sollte ein Servicestau am
Fahrrad vorliegen, dann berechnet die BBF dem Händler die Rücksendungskosten sowie
eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 Euro netto insgesamt.
Bei Reklamationen muss der Händler den Rückversand eigenständig organisieren. Im
berechtigten Reklamationsfall bekommt der Kunde die Kosten erstattet. Eingesandte
Reklamationen werden nur mit einer Kopie der Endverbraucher-Rechnung bearbeitet.
Ohne Rechnungskopie kann keine Bearbeitung erfolgen!
Vor der Rücklieferung des Fahrrades / E-Bikes zur BBF müssen alle Zubehörteile wie z.B. Schloss, Korb inkl. Halter, Tacho, etc. demontiert werden.
Die BBF haftet nicht für später fehlendes Zubehör, welches nicht abmontiert wurde.
Bei einem E-Bike müssen wiederum das Ladegerät, der Schlüssel und das Display
mitgeschickt werden.
Ist angeblich defekte Ware nicht defekt und handelt es sich um eine unberechtigte Reklamation,
so wird dem Händler die Ware im gleichen Karton zurückgeschickt. Hier wird
eine neue Rechnung erstellt, die die Rücksendungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr
von mindestens 5 Euro beinhaltet.
Ist der Warenwert höher als 50 Euro, wird eine Gebühr von 10% berechnet.
Schadenersatzansprüche aus fehlerhaften Lieferungen sind dabei ausgeschlossen. Die
Rechnungsnummer ist bei Rückgabe auf dem Meldebogen aufzuführen und die Rückgabe
und der Rückgabegrund zu avisieren. Bei Waren, die unter Zusatzgarantie verkauft
werden, wird nur Haftung übernommen, wenn von Seiten des betreffenden Herstellers
Ersatz geleistet wird. Eine Haftung für Folgeschäden wird im Rahmen der Produkthaftung
durch den Hersteller übernommen. Dies entfällt bei Umbauten oder technischen
Veränderungen durch den Kunden. Bei Anlieferung müssen alle Artikel ausgepackt und
nach Schäden überprüft werden.
Schäden, welche von der Spedition bei Annahme der Ware nicht protokolliert werden,
werden weder von uns noch von der Spedition ersetzt. Es besteht auch dann keine
Möglichkeit mehr, diese auszutauschen oder zurückzugeben. Der Fahrer der BBF oder
der Speditionsfahrer ist verpflichtet, den Schaden schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie
einen Schaden vorfinden, senden Sie die Ware dem Schadenstyp entsprechend sofort
unter Annahmeverweigerung zurück. Bei geringem Schaden wenden Sie sich an die
Filiale der BBF, aus der die Lieferung stammte. Bekleidung und Schuhe sind generell von der Rückgabe
ausgeschlossen.
Reklamationshinweise bei Anlieferung durch Spedition
Alle Produkte die durch die BBF versandt werden, wurden bezüglich einer einwandfreien
Verpackung (Sichtprüfung) überprüft. Sollte die Ware trotzdem beschädigt oder fehlerhaft
bei Ihnen eintreffen, gilt es folgende Hinweise zu beachten: Voraussetzung ist eine
korrekte Schadensmeldung bei sichtbaren Schäden. Prüfen Sie, ob äußerlich Schäden
an der Ware/Verpackung erkennbar sind. Liegen äußerlich Schäden an der Ware und/
oder Verpackung vor, sind diese auf dem Speditionslieferschein genaustens zu bezeichnen.
Einfache Beschreibungen wie: „beschädigt“ oder lediglich „Verpackung beschädigt“
reichen nicht aus! Achten Sie auf eine Originalverpackung. Sollte erkennbar sein, dass
die Verpackung Mängel aufweist oder ausgebessert wurde, entfernen Sie diese bitte
um festzustellen, ob auch die eigentliche Ware Mängel aufweist. Vermerken Sie die
Beanstandung auf dem Speditionslieferschein bzw. im Auslieferungsscanner des Lieferanten
und lassen Sie den Schaden vom Fahrer quittieren. Auch eine Abnahme „unter
Vorbehalt“ gilt für die Spedition als reine Quittung und ordnungsgemäße Warenübernahme
ohne Mängel. Eine Beanstandung gegenüber der Spedition ist somit nicht
möglich. Je konkreter die Beschreibung ist, desto besser können wir nachvollziehen wie,
wo und wann dieser Schaden entstanden ist.


7. Warenrücknahme/Auftragsstornierung
Eine Auftragsstornierung (Warenrücknahme) kann der Käufer bis zu fünf Werktage
nach Auftragserteilung, aber in jedem Fall vor der Auslieferung, in mündlicher, telefonischer
oder schriftlicher Form anmelden. Für die entstandenen Aufwendungen des
stornierten Auftrages behält sich die BBF die Berechnung von 10 % des Netto-Auftragswertes
auf Basis des berechneten Händlerpreises vor. Gleiche Verfahrensweise trifft für Teilstornierungen
zu. Ist der Warenwert höher als 50 Euro netto, wird eine Gebühr von 10% berechnet, ist der Warenwert unter 50€ wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ netto berechnet.
Sonderbestellungen, die extra für den Kunden bestellt wurden, sind
nicht stornierbar. Wird die BBF durch Zahlungsrückstände gezwungen, aus vom Kunden
zu vertretenden Gründen Ware zurückzunehmen, hat der Kunde für die der BBF entstehenden
Kosten, Spesen usw. mindestens 25 % des Warenwertes zu tragen. Der BBF
sind die durch eventuellen Gebrauch entstandene Wertminderung sowie der durch die
Rücknahme entstandene Gewinnverlust zu ersetzen. Die Höhe der hierdurch entstandenen
Forderungen kann durch die BBF gegen bereits gezahlte Kaufpreissummen aufgerechnet
werden. Die Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
In Einzelfällen kann als Ausnahme nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die
Zurücknahme von Waren vereinbart werden. Voraussetzung für die Annahme von Retouren
ist, dass die Originalverpackung vollständig und unbeschädigt ist. Die Anlieferung
der zurückgenommenen Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Bei Retouren
behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor, mindestens in Höhe
von 10 % des berechneten Netto-Preises. Sollte das Rechnungsdatum für die zurückgegebenen
Waren länger als drei Monate zurückliegen, werden die derzeit gültigen Händler Netto-Preise abzüglich
25 % gutgeschrieben. Zurückgenommene Ware darf nicht mit Preisschildern oder anderen
Etiketten oder Beschriftungen des Händlers versehen sein.


8. Zahlungen
Die Zahlungskonditionen der BBF beinhalten die Barzahlung abzüglich 2% Skonto und
die Zahlung per SEPA-Lastschrift. Bei SEPA-Lastschriften bzw. Firmenlastschriften
werden die Rechnungen 14 Tage ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto eingezogen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% vom Zeitpunkt der Fälligkeit
an in Rechnung gestellt, und die Skontoberechtigung bei Folgelieferungen entfällt, solange
bis alle fälligen Zahlungen ausgeglichen sind. Bei wiederholtem Zahlungsverzug
behält sich die BBF vor, nur noch gegen Barzahlung zu liefern. Bei Rückbuchungen von
SEPA-Lastschriften wegen nicht ausreichender Kontodeckung oder anderen vom Kunden
verschuldeten Gründen werden zzgl. zu der Bankgebühr 10,00 € netto Bearbeitungsgebühr
berechnet.


9. Eigentumsvorbehalt
Die BBF behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher
Forderungen vor, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
gemäß Paragraph 449 BGB. Dies gilt, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
eventueller Wechselforderungen, von Dritten erworbener Forderungen und Forderungen
mit der BBF verbundener Unternehmen (ausweislich unseres Geschäftsberichtes). BBF ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zu versichern,
sofern nicht der Kunde hierfür nachweislich versichert ist. Der Kunde ist zur Verarbeitung,
Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen
seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung
von Vorbehaltswaren wird stets für die BBF vorgenommen, ohne dass die BBF dafür
verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware mit nicht der BBF gehörenden Sachen verarbeitet,
so erwirbt die BBF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung.
Werden von der BBF gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer
einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist die andere Sache
als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der BBF anteilmäßig
Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum
oder das Miteigentum unentgeltlich für die BBF. Für die neue Sache gilt das Gleiche
wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde ist unter Ausschluss anderer Verfügungen
widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern
die aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen abtretbar sind. Das Recht
zur Weiterveräußerung erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Kunde wird die
Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen, wenn der Dritterwerber
nicht sofort bezahlt. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde schon jetzt alle ihm hieraus
erwachsenden Forderungen an die BBF ab. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt, ist er zum Einzug beim Drittschuldner ermächtigt. Auf Verlangen
hat er der BBF die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen
auszuhändigen, den Schuldnern die Abtretung der Forderungen auszustellen. Die BBF
ist ermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung
zu benachrichtigen. Bei Weiterveräußerung von BBF-Ware mit fremden Sachen gilt die
Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrages der
BBF als abgetreten. Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der
Vorbehaltsware in Fahrräder und die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk- und
Auslieferungsverträge. Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung
der finanziellen Situation des Kunden ist dieser auf Verlangen der BBF
zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Rücknahme sowie die Pfändung
der Ware durch die BBF gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung als Rücktritt
vom Vertrag. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die BBF unverzüglich
zu benachrichtigen. Der Eigentumsvorbehalt und die der BBF zustehenden
Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die
die BBF im Interesse des Kunden eingegangen ist. Übersteigen die der BBF aufgrund des
Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen
um mehr als 20 %, verpflichtet sich die BBF, insoweit die Sicherungen auf Anforderung
erfolgten, Differenzen wieder freizugeben.


10. Internet
Da der ausschließliche Vertriebskanal der BBF der Fahrradeinzelhandel mit stationärem
Ladengeschäft ist, bedient die BBF den ausschließlichen Internethandel ohne Ladengeschäft
und Werkstatt nicht.


11. Schutzbestimmungen
Für alle von der BBF vertriebenen Erzeugnisse ist es nicht gestattet, diese nachzubauen,
sich irgendwelche Schutzrechte zu sichern oder sonst in irgendeiner Form auszubeuten.
Die in Prospekten angegebenen Maße, technischen Einzelheiten usw. sind unverbindlich.
Abweichungen können keine Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Kataloge,
Prospekte, Flyer, Rundschreiben, Anzeigen, Webseiten und Preislisten der BBF sowie
darin enthaltene Bilder und Texte, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der BBF nicht im Internet und in Printmedien veröffentlicht werden. Jede Veröffentlichung wird als Copyrightverletzung geahndet.


12. Nutzung der Händler Internetplattform BBF-Bestellshop
Die von BBF bereitgestellten Benutzernamen und Passwörter für den Zugang zur BBF-Händler
Internetplattform dürfen nur vom Händler im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen
verwendet werden. Dritten dürfen diese Daten nicht zugänglich gemacht
werden. Der Händler hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen die einen Missbrauch
der Zugangsdaten verhindern können. Die Bilder der Artikel und Fahrräder sind
Eigentum der BBF bzw. des jeweiligen Lieferanten und dürfen nicht genutzt werden, es
sei denn hierzu wurde eine besondere Vereinbarung geschlossen.


13. Pflichten und Rechte des Kunden (Händlers)
Der Kunde darf für die Produkte im angemessenen Rahmen werben und diese in seinem
Fachgeschäft zu seinem eigenen gestalteten Preis anbieten. Der Kunde muss bei
der Vermarktung und Werbung für das Produkt die folgenden Bestimmungen einhalten:
a) Der Kunde darf für die Produkte nur mit den von BBF autorisierten und bereitgestellten
Bildern und Verkaufsmaterialien werben. Der Kunde hat für eine ausreichende Professionalität
seines Internetauftrittes, die dem hohen Qualitätsanspruch der Produkte von
BBF angemessen ist, zu sorgen. Ohne Zustimmung der BBF dürfen die Marken der BBF
nicht auf Verkaufsplattformen Dritter angeboten werden.
b) Der Kunde hat einen qualifizierten Kundenservice mit Werkstatt einzurichten und zu
unterhalten.
c) Der Kunde verpflichtet sich, eine vollständige Liste aller verkauften Fahrräder mit
Verkaufsdatum, Hersteller, Seriennummer sowie Anschriften nebst E-Mail-Adresse,
Telefon- und Faxnummer der jeweiligen Käufer zu führen. So können im Falle eines eventuell
notwendig werdenden Rückrufes die Kunden kontaktiert werden.
d) Der Kunde hat BBF unverzüglich über etwaige Reklamationen oder Beobachtungen
bezüglich der Produkte zu informieren, damit BBF in Zusammenarbeit mit dem Kunden
sofort reagieren kann.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrräder nur in vollständig montiertem und fahrbereiten
Zustand zu verkaufen. Dazu gehört die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
und Sicherheitsausstattung, die ebenfalls an jedem Fahrrad montiert sein muss.
f) Der Kunde wird den Endabnehmer über spezifische Eigenschaften des gekauften
Produktes informieren. Der Kunde hat dem Endabnehmer alle von BBF zum Produkt
mitgelieferten Benutzerinformationen und Anleitungen zu übergeben. Des Weiteren
wird der Endverbraucher von dem Kunden aufgefordert, die Unterlagen zu lesen und zu
beachten.
g) Der Kunde hat das Sicherheitszubehör zu überprüfen und dem Endabnehmer das Tragen
eines geeigneten Helmes dringend zu empfehlen. Das Sicherheitszubehör muss an
jedem Fahrrad montiert sein.
h) Der Kunde hat sein Fachhandelsgeschäft in professioneller Art und Weise zu führen.
i) Der Kunde hat in seinem Einzelhandelsgeschäft für die Produkte von BBF zu werben
und diese in geeigneter Weise unter Hervorhebung der Marke auszustellen.
j) Der Kunde darf nur technisch ausreichend geschultes Personal beschäftigen.
k) Der Kunde darf von der BBF bezogene Shimano-Produkte ausschließlich in der Europäischen
Union und den Mitgliedsstaaten der EFTA weiterverkaufen oder weiterverarbeiten.
Diese Beschränkung erstreckt sich auf Online-Verkäufe ebenso wie auf Verkäufe
aus stationären Verkaufsstellen. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Vereinbarung
führt zu einer sofortigen Beendigung der Lieferbeziehung.


14. Anwendbares Recht – Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Gerichtsstand ist das Landgericht Frankfurt/Oder.
Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu vorstehenden
Bedingungen rechtsverbindlich. Änderungen vorstehender Bedingungen sowie der
Preise und Zahlungsbedingungen bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
Gewährleistungsrecht – Mängelansprüche des Käufers

Am 1.1.2002 ist das Gewährleistungsrecht in Kraft getreten. Es ist für den Fahrradhändler
in seinem Verhältnis zu seinem Kunden wie auch zu seinem Lieferanten gleichermaßen
von Bedeutung. Die wichtigsten Änderungen sind die Anhebung der Gewährleistungsfrist
auf zwei Jahre und die Umkehrung der Beweislast nach 6 Kaufdatum.
Im Weiteren dazu einige Erläuterungen:


1. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Sache verjähren entsprechend dem
neuen Gewährleistungsrecht nach zwei Jahren ab Lieferung der Sache (§ 438 Abs. 1
Nr. 3 BGB). Die Geltendmachung der Ansprüche ist allerdings nur nach Vorlage eines
Kaufbeleges möglich! Innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache wird
bei Auftreten eines Mangels gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe
vorlag, und der Käufer muss dies nicht beweisen. Der Verkäufer muss vielmehr beweisen,
dass bei der Übergabe kein Mangel vorlag. Diese gesetzliche Regelung erleichtert
dem Käufer innerhalb von 6 Monaten den Nachweis eines Mangels erheblich. Nach
Ablauf von 6 Monaten seit der Übergabe der Kaufsache ist gem. § 476 BGB der Käufer
dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


2. Gem. § 437 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern,
wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere
der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage
zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.


3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder
den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung ist gem. § 440 BGB in der Regel erst nach dem
erfolglosen zweiten Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen. Entscheidet sich der
Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren
und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der
Nutzungen kommt es auf die zeitbezogene lineare Wertminderung im Vergleich zwischen
tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Der
Kaufpreis wird durch die voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer geteilt und der sich hieraus
ergebende Monatssatz mit der tatsächlichen Nutzung multipliziert. Das Ergebnis
wird dann noch mal mit 5 multipliziert, da der Wertverlust bei einem Fahrrad, ähnlich wie
bei einem Auto, in den ersten 6 Monaten mit dem Faktor 5 zu bewerten ist.
Beispiel:
Wenn wir also von einem Fahrrad von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 10
Jahren (120 Monate) ausgehen, dann würde bei einem Fahrrad für VK 499,00 Euro und
einer Nutzung durch den Käufer von 7 Monaten wie folgt gerechnet werden:
499,00 Euro: 120 Monate = 4,158 Euro
Nutzungsdauer durch den Käufer = 7 Monate x 4,158 Euro = 29,11 Euro
29,11 Euro x 5 = 145,55 Euro
Der Käufer schuldet hier Wertersatz in Höhe von 145,55 Euro.
Der Rückerstattungsbetrag an den Käufer würde hier 353,45 Euro betragen.
Bei häufig genutzten Produkten, wie z.B. Verleihfahrrädern ist der Wertverlust in der
Regel in den ersten 6 Monaten bereits bei mindestens 50%
Bei einem E-Bike ist von einer kürzeren Nutzungsdauer ca. 3-6 Jahre (60 Monate) auszugehen.
2.399,00 Euro: 60 Monate = 39,98 Euro
Nutzungsdauer durch den Käufer = 9 Monate x 39,983 = 359,85 Euro
Der Rückerstattungsbetrag an den Käufer würde hier 2.039,15 Euro betragen.
Bei häufig genutzten E-Bikes mit oft geladenen Akkus ist der Wertverlust in der Regel in
den ersten 6 Monaten bereits bei mindestens 50%.


4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Kaufgegenstandes
entstanden sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Gleiches gilt bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Je nach Einsatz kann ein Fahrrad, z.B. wenn
ein Käufer damit ständig von 2 m hohen Palettenstapeln Trialsprünge macht, durchaus
schon nach einem halben Jahr „verbraucht“ sein, ohne dass ein Sachmangel vorliegt,
der Gewährleistungsansprüche auslösen würde.


5. Mängelansprüche bestehen nicht:
• für Schäden, die auf natürlichem Verschleiß (z.B. Bremsbeläge, Kette/Zahnkranz, Reifen
etc.) oder auf unsachgemäße Behandlung (z.B. permanent Reinigung des Rades mittels
Dampfstrahler), wie auf übermäßiger Belastung, siehe Beispiel oben oder z.B. bei Verleihrädern,
die permanent im Freien stehen und salzhaltiger Luft ausgesetzt sind, beruhen.
• für branchenübliche, technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der
Form sowie nicht behebbare in der Natur des Materials liegende Farbabweichungen und
für genaue Übereinstimmungen mit Farbmustern.
• für Schäden, die durch fehlerhafte Montage oder Umbauten durch den Käufer entstanden
sind.
• für Reifenschäden, soweit kein Materialfehler von Reifen, Schlauch und Felgenband
vorliegt.
• für Roststellen durch fehlende Wartung (z.B. Flugrost, wenn das Rad Tag und Nacht bei
jedem Wetter im Freien steht).
• für Lackkratzer, da normaler Verschleiß während der Nutzung
• für ausgeblichene Materialien, da dies durch Sonneneinstrahlung, salzhaltiger Luft,
Schweiß, Reinigungsmittel verursacht werden kann.
Für Reparaturen in der Fahrradwerkstatt bedeutet dies, dass der Reparaturvorgang von
Nachbesserungen mit jedem eingesetzten Teil genau dokumentiert werden sollte. Dies
um so mehr, da hier nicht nur das Gewährleistungsrecht, sondern im gleichen Maße
noch das Produkthaftungsgesetz greift.
Dies sind Tipps zum Umgang des Händlers mit dem Endverbraucher. Hieraus lässt sich
jedoch nicht generell ein Rechtsanspruch herleiten.

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