AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BBF (ab 15.03.2023)
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen als Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der BBF Bike GmbH, Carenaallee 8, 15366 Hoppegarten (im Folgenden: BBF) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) sowie auch deren Rechtsnachfolgern erfolgt der Verkauf und die Lieferung der Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte bis zu dem Tage, an dem neue Bedingungen erscheinen. Mit der Bestellung (per online, Fax, Telefon etc.) und Annahme der Lieferung erkennt der Kunde die Verkaufs-, Lieferbedingungen und Preisstellung an, deren Erhalt per Unterschrift auch mit der Katalogübergabe bestätigt wird. Entgegengesetzte Bedingungen des Kunden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BBF. Alle Zusagen oder Abmachungen des Verkaufspersonals der BBF bzw. von deren Außendienstmitarbeitern sind für den Kunden nur nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch zeichnungsberichtigte Personen rechtswirksam. Im Falle falscher Angaben in Preislisten, Katalogen oder im Online-Händler-Shop „b2b.bbf-bike.de“, sowie durch fehlerhafte Berechnung behält sich die BBF ausdrücklich die Berichtigung bzw. Nachberechnung vor. Falls eine nach Erteilung des Auftrages eingezogene Erkundigung über die Vermögensverhältnisse des Kunden nicht genügt, so wird der Auftrag als aufgehoben betrachtet, wenn der Kunde den Wert der Ware vor Ausführung nicht sicherstellt.
2. Preise
Die Preise sind freibleibend und unverbindlich, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn keine anderen Bedingungen vereinbart wurden. Bei Sonderbestellungen von nicht im BBF-Programm gelisteten Produkten können, da diese Artikel einer separaten Beschaffung unterliegen und per Handrechnung berechnet werden, individuelle Rabatte nicht berücksichtigt und abgezogen werden. Aktuelle Preise sind immer im Online-Händler-Shop für jeden Kunden individuell erkennbar. Bei Preiserhöhungen des Herstellers werden diese weitergegeben, sodass die Katalogpreise überholen sein können und im Laufe des Jahres nicht mehr korrekt sind.
3. Datenschutz
Aufgrund einer Forderung aus der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir, die BBF BIKE GMBH, Carenaallee 8 15366 Hoppegarten, verpflichtet, Sie nach Artikel 13 der DSGVO ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf unserer Webseite (nachfolgend nur noch Daten genannt) aufzuklären. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach! Nachfolgend erläutern wir, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben. Die BBF weist darauf hin, dass sämtliche kundenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und bearbeitet werden. Die BBF verwendet diese Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer, Kontoverbindung und Geschäftszahlen) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes.
3.1 Datenerhebung
Wir erheben Daten beim Anbahnen, beim Abschluss, beim Abwickeln und beim Rückabwickeln eines Kaufvertrages. Diese Daten werden von uns erhoben, gespeichert und verarbeitet. Ihr Besuch auf unseren Webseiten wird protokolliert. Erfasst werden im Wesentlichen die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten. Ein Personenbezug ist uns im Regelfall nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
3.2 Datenverwendung und -weitergabe
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z.B. durch ein Kontaktformular, bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z.B. Ihr Name und Ihre Adresse oder Ihre E-Mail- Adresse), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten nur an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet waren oder Sie uns vorher Ihre Zustimmung gegeben haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleister in Anspruch nehmen, werden die Vertragsverhältnisse nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt.
3.3 Einwilligung und Widerruf
Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können sie diese jederzeit wieder löschen lassen. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung/einem Widerruf bzw. von einer Löschung nicht berührt. Speicherdauer. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahre betragen.
3.4 Verwendung von Cookies
Um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen, verwenden wir auf verschiedenen Seiten sogenannte Cookies. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Einige der von uns verwendeten Cookies werden nach dem Ende der Browser- Sitzung, also nach Schließen Ihres Browsers, wieder gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen uns oder unseren Partnerunternehmen, Ihren Browser beim nächsten Besuch wieder zu erkennen (persistente Cookies). Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
3.5 Kundenkonto
Wenn Sie ein Händlerkonto eröffnen, willigen Sie damit ein, dass Ihre Bestandsdaten wie zum Beispiel Name, Adresse und Ihre E-Mailadresse sowie Ihre Nutzungsdaten (Benutzername, Passwort) gespeichert werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer E-Mailadresse oder Ihrer Kundennummer sowie Ihrem persönlichen Passwort bei uns zu bestellen.
3.6 Google Analytics
Einige unserer Webseiten nutzen zur Webanalyse Google Analytics. Dies ist eine Dienstleistung der Google Inc. (“Google”) Google Analytics verwendet “Cookies”. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google beachtet die Datenschutzbestimmungen des “US-Safe-Harbor-Abkommens” und ist beim “Safe Harbor-Programm” des US-Handelsministeriums registriert. Google wird diese Informationen nutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Website-Aktivitäten für uns zusammenzustellen und um weitere mit der Website-Nutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen an uns zu erbringen. Google wird diese Informationen auch gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Wenn Sie nicht wünschen, dass Informationen über Ihren Webseiten-Besuch an Google Analytics übermittelt werden, haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Browser ein “Deaktivierungs-Add-On” https://tools.google.com/ dlpage/gaoptout?hl=de) zu installieren. Außerdem haben wir Einstellungen vorgenommen, wonach Google Analytics den letzten Teil der IP-Adressen der Besucher unserer Website löscht. Damit kommen wir auch hier nicht in den Besitz von Daten, die für uns Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
3.7 Ihre Rechte, Auskunft
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin die Löschung oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen oder die notwendigen Korrekturen vornehmen (soweit dies nach dem geltendem Recht möglich ist). Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte per E-Mail an datenschutz@bbf-bike.de.
4. Lieferungen/Erfüllungsort/Bestellfristen
Die Lieferung erfolgt ab Lager der BBF an die vom Kunden angegebene Rechnungs- und Lieferadresse, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen. Alle genannten Lieferfristen sind als ungefähre Termine zu verstehen. Die Lieferzeit wird nach bestem Vermögen eingehalten. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund verzögerter Auslieferung oder nicht möglicher Auslieferung ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die auf Verschulden der BBF-Vorlieferanten zurückgehen bzw. auf dem Transportwege entstehen, entbinden die BBF für die Zeit der Verzögerung von den Lieferterminen. Die Verpflichtung des Käufers zur Warenabnahme bleibt jedoch bestehen. Die Verkaufspreise verstehen sich ab Lager-BBF.
Die BBF liefert mit einer Frachtpauschale von 9,95 € netto pro Lieferung frei Empfänger bei einem Rechnungswert ab 50,00 € netto. Bei einer Liefersumme unter 50,00 € netto (nicht Auftragswert) bringt die BBF einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 € netto in Anrechnung. Des Weiteren berechnet die BBF eine pauschale Beteiligung an der Transportversicherung, Maut und Verpackung in Höhe von 11,95 € netto pro Fahrzeug bzw. 29,95 € pro E-Bike. Diese beinhalten einen Energie- und Frachtmarktzuschlag Beschaffung in Höhe von 5,00 € pro Fahrzeug bzw. 15,- € pro E-Bike. Dieser ist auch im Falle der Abholug des jeweiligen Fahrzeuges zu bezahlen. Des Weiteren erhebt die BBF eine für übergroße oder mehrspurige Fahrräder 4,95 € netto pro Rad. Die Frachtpauschale gilt für die einzelne Bestellung. Sollten Nachbestellungen eventuell auch am gleichen Tag erfolgen, behält sich die BBF vor, die neu anfallende Frachtpauschale zu berechnen, falls es logistisch zu einem neuen Liefervorgang kommt. Bei einer Bestellung von einem Akku über 100Wh wird die Sendung zu einem Gefahrguttransport und wir erheben dafür eine Gefahrgut-Pauschale von 14,95 € netto pro Akku. Sollten höhere Kosten entstehen, da mehrere Packstücke geschickt werden müssen oder sich der Erfüllungsort im Ausland befindet, behält sich die BBF vor die entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
Die Versicherungs-, Energie-, Maut- und Verpackungspauschale in Höhe von 11,95 € netto pro Fahrzeug bleibt davon unberührt. Bei Expresslieferungen, Inselzustellungen oder Auslandslieferungen werden die tatsächlichen Frachtkosten weiterberechnet. Bei terminlich verbindlich abgestimmter Anlieferung einer Nachnahmelieferung oder vereinbartem Barzahler-Status des Kunden ist der Kunde für entsprechende Zahlungsfähigkeit der avisierten Summe verantwortlich. Im Falle einer durch Zahlungsunfähigkeit eintretenden Waren-Retoure werden dem Kunden sämtliche entstandenen Kosten weiterberechnet, mindestens jedoch die doppelt entstandenen pauschalen Anfahrkosten. Gleiches gilt, wenn der Kunde längere Schließzeiten (z.B. Betriebsferien) vornimmt, die BBF nicht informiert, eine Zustellung nicht möglich ist und somit eine Waren-Retoure und BBF unnötige Kosten der BBF entstehen. Der Transport geschieht in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreien Sendungen. Mehrkosten für Eil- und Expressgüter werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Versandvorschriften können von der BBF nicht berücksichtigt werden. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung. Etwaige Nebenkosten (wie Rollgeld) sind vom Kunden zu tragen. Bei Frei-Haus-Lieferungen können diese Kosten, falls sie vom Kunden zusätzlich an einen Dritten bezahlt werden, nicht von der BBF zurückgefordert werden. In allen Fällen, in welchen bei Bestellungen nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben sind, wird derselbe nach bestem Ermessen, ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung bewirkt. Sollte vom Kunden ein bestimmter Lieferdienst gewünscht sein, muss dieser die zusätzlich anfallenden Kosten tragen. Für alle Aufträge behält sich die BBF vor, die Auslieferung im Paketversand oder per Spedition vorzunehmen. Kosten für Selbstabholer werden nicht vergütet. Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden. Fälle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse entbinden die BBF von den Lieferungen bzw. Lieferfristen. Bei unseren gedruckten Katalogen können sich leider Irrtümer einschleichen und Änderungen (auch Preisänderungen) ergeben. Dieses behalten wir uns vor. Keine Gewähr für Druckfehler.
5. Verpackungen
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Es ersetzt ab 01.01.2019 die Verpackungsverordnung und regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Händler sind dazu verpflichtet, Versandverpackungen, Umverpackungen und andere vom Versand betroffene Verpackungen zurückzunehmen. Darauf möchten wir Sie hinweisen, dass wir Sie beim Verwerten oder beim ordnungsgerechten Entsorgen gern unterstützen. Zur Verminderung von Verpackungen haben wir außerdem in Berlin und Umland ein wiederverwendbares Kisten-System eingeführt. Dies funktioniert so: Sie erhalten Ihre Ware (Berlin/Umland) in einer wiederverwendbaren Plastikbox und packen die Ware im Laden aus. Die Kiste wird wieder mitgenommen und kein Verpackungsmüll entsteht. Es ist ebenso möglich eine Kiste für die Zeit von 1-4 Wochen (bis zur nächsten Lieferung) im Laden zu behalten. Dieser wird in unserem Hause immer wieder erfasst. Zurückgegebene Kisten werden vom Fahrer ebenfalls auf dem Lieferschein des Händlers zum Nachweis als Rückgabe bestätigt. Jede BBF-Kiste verfügt über einen Code zum Scannen, welcher in unserem Hause dann wieder erfasst wird. Im sechswöchigen Turnus nach Auslieferung werden Händler, die ihre Kisten noch nicht zurückgegeben haben, angemahnt. Acht Wochen nach Auslieferung werden nicht zurückgegebene Kisten (bzw. verlorene Kisten) mit einer Pauschale von 25 € netto pro Kisten an den Händler berechnet.
6. Beanstandungen/Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und, wenn sich ein sofort erkennbarer Mangel zeigt, diesen der Spedition bzw. dem Lieferfahrer und dann der BBF spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Ware unter Angabe der Rechnungsnummer schriftlich per BBF-Vordruck anzuzeigen. Gleiches gilt für Falschlieferungen oder Mindermengen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei angenommen. Die Ansprüche aus Mängeln verjähren in allen Fällen entsprechend der gesetzlichen Regelung. Versteckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht beträgt entsprechend der gesetzlichen Regelung 24 Monate bei Neuware. Für durch den Innendienst der BBF durch telefonische Auslösung oder Fax-Übertragung eines Reklamationsbogens gemeldete fehlerhafte Lieferungen, leistet die BBF, im Falle der Anerkennung, nach ihren Möglichkeiten Ersatz, bessert nach oder vergütet anteilmäßig. Die BBF übernimmt keine kostenfreien Reparaturen an Ihrem bei uns gekauften Fahrrad / E-Bike, sofern diese außerhalb von 6 Monaten liegen. Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Verkaufsdatum eines E-Bike´s muss der Händler sich direkt an den Herstellerservice des E-Bike Antriebherstellers wenden (siehe Katalog Seite 856). Die BBF dient hier nicht als Ansprechpartner, da die BBF nach 6 Monaten keine Kulanzentscheidung fällen kann. Sollte die BBF an einem reklamierten Fahrrad keine Fehler feststellen oder sollte ein Servicestau am Fahrrad vorliegen, dann berechnet die BBF dem Händler die Rücksendungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 Euro netto insgesamt. Bei Reklamationen muss der Händler den Rückversand eigenständig organisieren. Im berechtigten Reklamationsfall bekommt der Kunde die Kosten erstattet. Eingesandte Reklamationen werden nur mit einer Kopie der Endverbraucher-Rechnung bearbeitet. Ohne Rechnungskopie kann keine Bearbeitung erfolgen! Vor der Rücklieferung des Fahrrades / E-Bikes zur BBF soll ein Bild des Problems geschickt werden und es müssen alle Zubehörteile wie z.B. Schloss, Korb inkl. Halter, Tacho, etc. demontiert werden. Die BBF haftet nicht für später fehlendes Zubehör, welches nicht abmontiert wurde. Bei einem E-Bike müssen wiederum das Ladegerät, der Schlüssel und das Display mitgeschickt warden und sind auf dem Reklamationsschein vom Kunden zu vermerken. Ist angeblich defekte Ware nicht defekt und handelt es sich um eine unberechtigte Reklamation, so wird dem Händler die Ware im gleichen Karton zurückgeschickt. Hier wird eine neue Rechnung erstellt, die die Rücksendungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 5 Euro beinhaltet. Ist der Warenwert höher als 50 Euro, wird eine Gebühr von 10% berechnet. Schadenersatzansprüche aus fehlerhaften Lieferungen sind dabei ausgeschlossen. Die Rechnungsnummer ist bei Rückgabe auf dem Meldebogen aufzuführen und die Rückgabe und der Rückgabegrund zu avisieren. Bei Waren, die unter Zusatzgarantie verkauft werden, wird nur Haftung übernommen, wenn von Seiten des betreffenden Herstellers Ersatz geleistet wird. Eine Haftung für Folgeschäden wird im Rahmen der Produkthaftung durch den Hersteller übernommen. Dies entfällt bei Umbauten oder technischen Veränderungen durch den Kunden. Bei Anlieferung müssen alle Artikel ausgepackt und nach Schäden überprüft werden. Schäden, welche von der Spedition bei Annahme der Ware nicht protokolliert werden, werden weder von uns noch von der Spedition ersetzt. Es besteht auch dann keine Möglichkeit mehr, diese auszutauschen oder zurückzugeben. Der Fahrer der BBF oder der Speditionsfahrer ist verpflichtet, den Schaden schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie einen Schaden vorfinden, senden Sie die Ware dem Schadenstyp entsprechend sofort unter Annahmeverweigerung zurück. Bei geringem Schaden wenden Sie sich an die Filiale der BBF, aus der die Lieferung stammte. Bekleidung und Schuhe sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen.
Reklamationshinweise bei Anlieferung durch Spedition
Alle Produkte die durch die BBF versandt werden, wurden bezüglich einer einwandfreien Verpackung (Sichtprüfung) überprüft. Sollte die Ware trotzdem beschädigt oder fehlerhaft bei Ihnen eintreffen, gilt es folgende Hinweise zu beachten: Voraussetzung ist eine korrekte Schadensmeldung bei sichtbaren Schäden. Prüfen Sie, ob äußerlich Schäden an der Ware/Verpackung erkennbar sind. Liegen äußerlich Schäden an der Ware und/ oder Verpackung vor, sind diese auf dem Speditionslieferschein genaustens zu bezeichnen. Einfache Beschreibungen wie: „beschädigt“ oder lediglich „Verpackung beschädigt“ reichen nicht aus! Achten Sie auf eine Originalverpackung. Sollte erkennbar sein, dass die Verpackung Mängel aufweist oder ausgebessert wurde, entfernen Sie diese bitte um festzustellen, ob auch die eigentliche Ware Mängel aufweist. Vermerken Sie die Beanstandung auf dem Speditionslieferschein bzw. im Auslieferungsscanner des Lieferanten und lassen Sie den Schaden vom Fahrer quittieren. Auch eine Abnahme „unter Vorbehalt“ gilt für die Spedition als reine Quittung und ordnungsgemäße Warenübernahme ohne Mängel. Eine Beanstandung gegenüber der Spedition ist somit nicht möglich. Je konkreter die Beschreibung ist, desto besser können wir nachvollziehen wie, wo und wann dieser Schaden entstanden ist.
7. Warenrücknahme/Auftragsstornierung/Rücktritt von einer Vororder-Bestellung
Eine Auftragsstornierung (Warenrücknahme) kann der Käufer bis zu fünf Werktage nach Auftragserteilung, aber in jedem Fall vor der Auslieferung, in mündlicher, telefonischer oder schriftlicher Form anmelden. Für die entstandenen Aufwendungen des stornierten Auftrages behält sich die BBF die Berechnung von 10 % des Netto-Auftragswertes auf Basis des berechneten Händlerpreises vor. Gleiche Verfahrensweise trifft für Teilstornierungen zu. Ist der Warenwert höher als 50 Euro netto, wird eine Gebühr von 10% berechnet, ist der Warenwert unter 50€ wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ netto berechnet. Sonderbestellungen, die extra für den Kunden bestellt wurden, sind nicht stornierbar. Wird die BBF durch Zahlungsrückstände gezwungen, aus vom Kunden zu vertretenden Gründen Ware zurückzunehmen, hat der Kunde für die der BBF entstehenden Kosten, Spesen usw. mindestens 25 % des Warenwertes zu tragen. Der BBF sind die durch eventuellen Gebrauch entstandene Wertminderung sowie der durch die Rücknahme entstandene Gewinnverlust zu ersetzen. Die Höhe der hierdurch entstandenen Forderungen kann durch die BBF gegen bereits gezahlte Kaufpreissummen aufgerechnet werden. Die Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann als Ausnahme nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Zurücknahme von Waren vereinbart werden. Voraussetzung für die Annahme von Retouren ist, dass die Originalverpackung vollständig und unbeschädigt ist. Die Anlieferung der zurückgenommenen Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Bei Retouren behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor, mindestens in Höhe von 10 % des berechneten Netto-Preises, ist der Warenwert unter 50€ wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ netto berechnet. Sollte das Rechnungsdatum für die zurückgegebenen Waren länger als drei Monate zurückliegen, werden die derzeit gültigen Händler Netto-Preise abzüglich 25 % gutgeschrieben. Zurückgenommene Ware darf nicht mit Preisschildern oder anderen Etiketten oder Beschriftungen des Händlers versehen sein.
Aufgrund unserer Reservierungsorganisation mit einem fairen Ranking der Auslieferung exakt nach Auftragseingangsdatum können wir keinen Rücktritt/Storno von festen Vororder-Bestellungen tolerieren, auch weil im Normalfall ein anderer Händler bei der aktuellen Liefersituation der Räder leer ausgegangen ist beziehungsweise sich umorientiert hat und bei einem Mitbewerber bestellt hat. Ein telefonischer Rücktritt/Storno von einer Vororder- oder Hausmesse-Bestellung kann nicht akzeptiert werden. Dieser Wunsch muss vom Kunden schriftlich (stornierung@bbf-bike.de) erfolgen, vom Filialleiter abgezeichnet und dann bearbeitet werden. Bei Zustimmung des Filialleiters kann in Ausnahmefällen ein Rücktritt akzeptiert werden, dies ist aber nur gegen eine Gebühr möglich. Diese Gebühr ist mindestens 10 % des Auftragswertes, falls das Fahrrad / E-Bike noch nicht beim Kunden ausgeliefert wurde und steigert sich auf bis zu 20 % des Auftragswertes (je nach Modell, E-Bike 10 % und Kinderrad/Jugend-ATB 20 %), wenn die Annahme bei Auslieferung nicht erfolgt.
8. Zahlungen
Die Zahlungskonditionen der BBF beinhalten die Barzahlung abzüglich 2% Skonto und die Zahlung per SEPA-Lastschrift. Bei SEPA-Lastschriften bzw. Firmenlastschriften werden die Rechnungen 14 Tage ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto eingezogen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% vom Zeitpunkt der Fälligkeit an in Rechnung gestellt, und die Skontoberechtigung bei Folgelieferungen entfällt, solange bis alle fälligen Zahlungen ausgeglichen sind. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich die BBF vor, nur noch gegen Barzahlung zu liefern. Bei Rückbuchungen von SEPA-Lastschriften wegen nicht ausreichender Kontodeckung oder anderen vom Kunden verschuldeten Gründen werden zzgl. zu der Bankgebühr 10,00 € netto Bearbeitungsgebühr berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Die BBF behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen vor, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum gemäß Paragraph 449 BGB. Dies gilt, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich eventueller Wechselforderungen, von Dritten erworbener Forderungen und Forderungen mit der BBF verbundener Unternehmen (ausweislich unseres Geschäftsberichtes). BBF ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zu versichern, sofern nicht der Kunde hierfür nachweislich versichert ist. Der Kunde ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren wird stets für die BBF vorgenommen, ohne dass die BBF dafür verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware mit nicht der BBF gehörenden Sachen verarbeitet, so erwirbt die BBF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Werden von der BBF gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der BBF anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum unentgeltlich für die BBF. Für die neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde ist unter Ausschluss anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen abtretbar sind. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Kunde wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen, wenn der Dritterwerber nicht sofort bezahlt. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen an die BBF ab. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug beim Drittschuldner ermächtigt. Auf Verlangen hat er der BBF die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen, den Schuldnern die Abtretung der Forderungen auszustellen. Die BBF ist ermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Bei Weiterveräußerung von BBF-Ware mit fremden Sachen gilt die Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrages der BBF als abgetreten. Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Fahrräder und die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk- und Auslieferungsverträge. Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden ist dieser auf Verlangen der BBF zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Rücknahme sowie die Pfändung der Ware durch die BBF gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung als Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die BBF unverzüglich zu benachrichtigen. Der Eigentumsvorbehalt und die der BBF zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die die BBF im Interesse des Kunden eingegangen ist. Übersteigen die der BBF aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, verpflichtet sich die BBF, insoweit die Sicherungen auf Anforderung erfolgten, Differenzen wieder freizugeben
10. Internet
Da der ausschließliche Vertriebskanal der BBF der Fahrradeinzelhandel mit stationärem Ladengeschäft ist, bedient die BBF den ausschließlichen Internethandel ohne Ladengeschäft und Werkstatt nicht.
11. Schutzbestimmungen
Für alle von der BBF vertriebenen Erzeugnisse ist es nicht gestattet, diese nachzubauen, sich irgendwelche Schutzrechte zu sichern oder sonst in irgendeiner Form auszubeuten. Die in Prospekten angegebenen Maße, technischen Einzelheiten usw. sind unverbindlich. Abweichungen können keine Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Kataloge, Prospekte, Flyer, Rundschreiben, Anzeigen, Webseiten und Preislisten der BBF sowie darin enthaltene Bilder und Texte, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der BBF nicht im Internet und in Printmedien veröffentlicht werden. Jede Veröffentlichung wird als Copyrightverletzung geahndet.
12. Nutzung der Händler Internetplattform BBF-Bestellshop
Die von BBF bereitgestellten Benutzernamen und Passwörter für den Zugang zur BBF-Händler Internetplattform dürfen nur vom Händler im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen verwendet werden. Dritten dürfen diese Daten nicht zugänglich gemacht werden. Der Händler hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen die einen Missbrauch der Zugangsdaten verhindern können. Die Bilder der Artikel und Fahrräder sind Eigentum der BBF bzw. des jeweiligen Lieferanten und dürfen nicht genutzt werden, es sei denn hierzu wurde eine besondere Vereinbarung geschlossen.
13. Pflichten und Rechte des Kunden (Händlers)
Fachgeschäft zu seinem eigenen gestalteten Preis anbieten. Der Kunde muss bei der Vermarktung und Werbung für das Produkt die folgenden Bestimmungen einhalten:
a) Der Kunde darf für die Produkte nur mit den von BBF autorisierten und bereitgestellten Bildern und Verkaufsmaterialien werben. Der Kunde hat für eine ausreichende Professionalität seines Internetauftrittes, die dem hohen Qualitätsanspruch der Produkte von BBF angemessen ist, zu sorgen. Ohne Zustimmung der BBF dürfen die Marken der BBF nicht auf Verkaufsplattformen Dritter angeboten werden.
b) Der Kunde hat einen qualifizierten Kundenservice mit Werkstatt einzurichten und zu unterhalten.
c) Der Kunde verpflichtet sich, eine vollständige Liste aller verkauften Fahrräder mit Verkaufsdatum, Hersteller, Seriennummer sowie Anschriften nebst E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer der jeweiligen Käufer zu führen. So können im Falle eines eventuell notwendig werdenden Rückrufes die Kunden kontaktiert werden.
d) Der Kunde hat BBF unverzüglich über etwaige Reklamationen oder Beobachtungen bezüglich der Produkte zu informieren, damit BBF in Zusammenarbeit mit dem Kunden sofort reagieren kann.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrräder nur in vollständig montiertem und fahrbereiten Zustand zu verkaufen. Dazu gehört die vom Gesetzgeber vorgeschriebene und Sicherheitsausstattung, die ebenfalls an jedem Fahrrad montiert sein muss.
f) Der Kunde wird den Endabnehmer über spezifische Eigenschaften des gekauften Produktes informieren. Der Kunde hat dem Endabnehmer alle von BBF zum Produkt mitgelieferten Benutzerinformationen und Anleitungen zu übergeben. Des Weiteren wird der Endverbraucher von dem Kunden aufgefordert, die Unterlagen zu lesen und zu beachten.
g) Der Kunde hat das Sicherheitszubehör zu überprüfen und dem Endabnehmer das Tragen eines geeigneten Helmes dringend zu empfehlen. Das Sicherheitszubehör muss an jedem Fahrrad montiert sein.
h) Der Kunde hat sein Fachhandelsgeschäft in professioneller Art und Weise zu führen.
i) Der Kunde hat in seinem Einzelhandelsgeschäft für die Produkte von BBF zu werben und diese in geeigneter Weise unter Hervorhebung der Marke auszustellen.
j) Der Kunde darf nur technisch ausreichend geschultes Personal beschäftigen.
k) Der Kunde darf von der BBF bezogene Shimano-Produkte ausschließlich in der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten der EFTA weiterverkaufen oder weiterverarbeiten. Diese Beschränkung erstreckt sich auf Online-Verkäufe ebenso wie auf Verkäufe aus stationären Verkaufsstellen. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Vereinbarung führt zu einer sofortigen Beendigung der Lieferbeziehung.
14. Anwendbares Recht – Schlussbestimmunge
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Gerichtsstand ist das Landgericht Frankfurt/Oder. Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu vorstehenden Bedingungen rechtsverbindlich. Änderungen vorstehender Bedingungen sowie der Preise und Zahlungsbedingungen bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Gewährleistungsrecht – Mängelansprüche des Käufers Am 1.1.2002 ist das Gewährleistungsrecht in Kraft getreten. Es ist für den Fahrradhändler in seinem Verhältnis zu seinem Kunden wie auch zu
seinem Lieferanten gleichermaßen von Bedeutung. Die wichtigsten Änderungen sind die Anhebung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre und die Umkehrung der Beweislast nach 6 Kaufdatum.
Im Weiteren dazu einige Erläuterungen:
1. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Sache verjähren entsprechend dem neuen Gewährleistungsrecht nach zwei Jahren ab Lieferung der Sache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Geltendmachung der Ansprüche ist allerdings nur nach Vorlage eines Kaufbeleges möglich! Innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache wird bei Auftreten eines Mangels gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag, und der Käufer muss dies nicht beweisen. Der Verkäufer muss vielmehr beweisen, dass bei der Übergabe kein Mangel vorlag. Diese gesetzliche Regelung erleichtert dem Käufer innerhalb von 6 Monaten den Nachweis eines Mangels erheblich. Nach Ablauf von 6 Monaten seit der Übergabe der Kaufsache ist gem. § 476 BGB der Käufer dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
2. Gem. § 437 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung ist gem. § 440 BGB in der Regel erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitbezogene lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Der Kaufpreis wird durch die voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer geteilt und der sich hieraus ergebende Monatssatz mit der tatsächlichen Nutzung multipliziert. Das Ergebnis wird dann noch mal mit 5 multipliziert, da der Wertverlust bei einem Fahrrad, ähnlich wie bei einem Auto, in den ersten 6 Monaten mit dem Faktor 5 zu bewerten ist.
Beispiel: Wenn wir also von einem Fahrrad von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren (120 Monate) ausgehen, dann würde bei einem Fahrrad für VK 499,00 Euro und einer Nutzung durch den Käufer von 7 Monaten wie folgt gerechnet werden: 499,00 Euro: 120 Monate = 4,158 Euro
Nutzungsdauer durch den Käufer= 7 Monate x 4,158 Euro = 29,11
Euro 29,11 Euro x 5 = 145,55 Euro
Der Käufer schuldet hier Wertersatz in Höhe von 145,55 Euro. Der Rückerstattungsbetrag an den Käufer würde hier 353,45 Euro betragen. Bei häufig genutzten Produkten, wie z.B. Verleihfahrrädern ist der Wertverlust in der Regel in den ersten 6 Monaten bereits bei mindestens 50% Bei einem E-Bike ist von einer kürzeren Nutzungsdauer ca. 3-6 Jahre (60 Monate) auszugehen.
2.399,00 Euro: 60 Monate = 39,98 Euro
Nutzungsdauer durch den Käufer = 9 Monate x 39,983 = 359,85 Euro
Der Rückerstattungsbetrag an den Käufer würde hier 2.039,15 Euro betragen, wenn das E-Bike sich im neuwertigen Zustand befindet und die Akkuleistung noch über 95 % beträgt. Je nach Akku- und Allgemeinzustand des E-Bikes muss dann wie beim Fahrrad ein Faktor Berücksichtigung finden. Bei häufig genutzten E-Bikes mit oft geladenen Akkus ist der Wertverlust in der Regel in den ersten 6 Monaten bereits bei mindestens 50%.
4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Kaufgegenstandes entstanden sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Gleiches gilt bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Je nach Einsatz kann ein Fahrrad, z.B. wenn ein Käufer damit ständig von 2 m hohen Palettenstapeln Trialsprünge macht, durchaus schon nach einem halben Jahr „verbraucht“ sein, ohne dass ein Sachmangel vorliegt, der Gewährleistungsansprüche auslösen würde.
5. Mängelansprüche bestehen nicht:
• für Schäden, die auf natürlichem Verschleiß (z.B. Bremsbeläge, Kette/Zahnkranz, Reifen etc.) oder auf unsachgemäße Behandlung (z.B. permanent Reinigung des Rades mittels Dampfstrahler), wie auf übermäßiger Belastung, siehe Beispiel oben oder z.B. bei Verleihrädern, die permanent im Freien stehen und salzhaltiger Luft ausgesetzt sind, beruhen.
• für branchenübliche, technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare in der Natur des Materials liegende Farbabweichungen und für genaue Übereinstimmungen mit Farbmustern.
• für Schäden, die durch fehlerhafte Montage oder Umbauten durch den Käufer entstanden sind.
• bei der Nutzung eines Pannenschutzmittel bei einem schlauchlosen System wird aufgrund der falschen Handhabung die Reklamation abgelehnt und nicht bearbeitet.
• für Reifenschäden, soweit kein Materialfehler von Reifen, Schlauch und Felgenband vorliegt.
• für Roststellen durch fehlende Wartung (z.B. Flugrost, wenn das Rad Tag und Nacht bei jedem Wetter im Freien steht).
• für Lackkratzer, welche durch normalen Verschleiß während der Nutzung entstanden sind.
• für ausgeblichene Materialien, da dies durch Sonneneinstrahlung, salzhaltiger Luft, Schweiß, Reinigungsmittel verursacht werden kann. Für Reparaturen in der Fahrradwerkstatt bedeutet dies, dass der Reparaturvorgang von Nachbesserungen mit jedem eingesetzten Teil genau dokumentiert werden sollte. Dies gilt umso mehr, da hier nicht nur das Gewährleistungsrecht, sondern im gleichen Maße noch das Produkthaftungsgesetz greift. Dies sind Tipps zum Umgang des Händlers mit dem Endverbraucher. Hieraus lässt sich jedoch nicht generell ein Rechtsanspruch herleiten.